(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verkaufsgeschäfte mit dem Käufer oder seinem Rechtsnachfolger.
(3) Die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer gelten unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises, selbst wenn der Verkäufer den Käufer bei der Erlangung der Finanzierung unterstützt oder diese sonst vermittelt hat.
§2 Vertragsschluß
(1) Der Verkaufskatalog stellt nicht ein Angebot zur
Eingehung von Kaufverträgen im Rechtssinne dar,
sondern soll es dem Käufer lediglich erleichtern,
seinerseits Angebote im Rechtssinne an den Verkäufer
abzugeben; alle früheren Auflagen des Kataloges
verlieren mit dem Erscheinen des neuen Kataloges
ihre Gültigkeit. Der Käufer hält sich für eine Frist
von vier Wochen ab Zugang seines Angebotes bei dem
Verkäufer an sein Angebot gebunden.
(2) Der Verkäufer behält sich die vollen und
uneingeschränkten Eigentums-, Urheber-, und
sonstigen Schutzrechte vor allen Abbildungen,
Zeichnungen, Berechnungen oder sonstigen
Darstellungen dieses Kataloges und sonstiger
Bestellunterlagen; diese dürfen Dritten in keiner
Weise zugänglich gemacht werden; es sei denn, der
Verkäufer hat ausdrücklich, schriftlich, vorher mit
namentlicher Benennung des Dritten zugestimmt.
§3 Reparaturen/Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge ohne anschließenden
Reparaturauftrag sind kostenpflichtig, wenn hierauf
vom Verkäufer vor Ausführung der Leistung
ausdrücklich hingewiesen wird.
§4 Preisstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preisangaben des Kataloges gelten für eine
Lieferung ab Herstellerwerk bzw. Lager des
Verkäufers. Der Käufer trägt zusätzlich die Kosten
der Transportverpackung und des Transportes falls
der Wert der Gesamtbestellung nicht mehr als EURO
130,- beträgt. Wünscht der Käufer eine
Transportversicherung, wird der Verkäufer eine
solche auf Kosten des Käufers abschließen.
(2) Der Käufer trägt die Mehrwertsteuer in der
gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der
Ausführung der Lieferung, etwaige nachträgliche
gesetzliche Änderungen werden entsprechend der
gesetzlichen Regelung nachbelastet oder
rückvergütet.
(3) Rechnungen sind am zehnten Arbeitstag nach
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig
auf einem Bankkonto des Verkäufers; Schecks und
Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung
des Verkäufers entgegengenommen und gelten nur als
Zahlung erfüllungshalber.
§5 Zahlungsverzug, Aufrechnung
(1) Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Käufer
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basissatz zu
zahlen. Ist der Käufer Kaufmann beträgt der
(Verzugs-) Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Falls
der Verkäufer in der Lage ist, einen höheren
Verzugschaden nachzuweisen, ist er berechtigt,
diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch
berechtigt, dem Verkäufer nachzuweisen, dass in
Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
§6 Lieferung und Lieferfrist
(1) Der Verkäufer ist in angemessenem Umfang zu
Teillieferungen berechtigt
(2) Setzt der Käufer dem Verkäufer, nachdem er in
Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist, so
ist der Käufer nach Ablauf dieser Nachfrist
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§7 Rückgabe/Umtausch
(1) Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann
nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer
zurückgegeben werden. Die Ware muß in der
unbeschädigten Originalverpackung sein. Die Rückgabe
muß kostenfrei erfolgen. Steril verpackte Produkte
und Sonderanfertigungen sind generell von Rücknahme
oder Umtausch ausgeschlossen.
§8 Gewährleistung für Sachmängel
(1) Der Verkäufer leistet für die gelieferten
Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass er diejenigen
Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
Mängel aufweisen, nach seiner Wahl kostenlos
nachbessert oder neu liefert. Dabei gelten in der
Regel zwei Nachbesserungsversuche als zumutbar.
(2) Ist der Verkäufer zur Nachbesserung oder
Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,
verzögert sich die Nachbesserung oder Neulieferung
aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat,
über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die
Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen
Gründen fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die
Herabsetzung des Preises (Minderung) oder die
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
verlangen. Wählt der Käufer den Rücktritt, steht ihm
daneben kein Schadenersatz zu.
(3) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt nur
die Produktbeschreibung des Herstellers als
vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen,
Werbung und Abbildungen in Katalogen oder Prospekten
stellen daneben keine vertragsmäßige
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(4) Falls der Käufer Vollkaufmann ist, setzen die
Gewährleistungsansprüche voraus, dass dieser seinen
nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügepflichten nachgekommen ist.
§9 Haftung des Verkäufers
(1) Soweit vorstehend nicht anderes geregelt worden
ist, ist die Haftung des Verkäufers auf
Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund -
ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht
für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für
entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des
Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt
nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht oder Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit geltend gemacht werden. Sie gilt ferner
nicht, wenn Schadensersatzansprüche wegen Fehlens
einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund einer
vom Verkäufer erteilten Garantie geltend gemacht
werden. Schließlich gilt sie nicht, soweit der
Verkäufer fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt. In diesem
Falle ist die Ersatzpflicht des Verkäufers auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(2) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit
Ansprüche nach §§1,4 Produkthaftungsgesetz betroffen
sind.
§10 Verjährung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1Jahr ab Lieferung.
§11 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den
verkauften Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Liefervertrag vor. Der Verkäufer ist bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere
bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Kaufsache zur
Sicherung seiner Ansprüche an sich zu nehmen. Die
Rücknahme ist nicht ein Rücktritt von dem Vertrag;
die Pfändung der Sache durch den Verkäufer ist stets
ein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Sache pfleglich
zu behandeln und sie insbesondere auf eigene Kosten
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden
ausreichend zum Nennwert zu versichern.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer
unverzüglich schriftlich von Pfändungen und
sonstigen Eingriffen Dritter zu benachrichtigen,
damit der Verkäufer Klage gem. §771ZPO erheben kann.
Der Käufer haftet dem Verkäufer für den entstandenen
Schaden, falls der Dritte nicht in der Lage ist, dem
Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten der Klage gem. §771 ZPO zu erstatten.
§12 Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, daß persönliche
Daten seiner Bestellung elektronisch gespeichert und
für die
Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.
§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des
Verkäufers, sofern sich aus diesen
Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus
diesem Vertrag mit Vollkaufleuten als Käufer ist der
Geschäftssitz des Verkäufers; der Verkäufer ist auch
berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz oder
Geschäftssitz zu verklagen.
§14 Allgemeine Bedingungen für den e-commerce
(1) Hinsichtlich des Vertragsschlusses gelten die
unter §2 aufgeführten Bedingungen, jedoch mit der
Maßgabe, dass Textform i.S.d. §126b BGB vereinbart
wird. Demnach sind Angebot und Annahme auch per
e-mail möglich. Ein Vertrag kommt nur in deutscher
Sprache zustande.
(2) Zu unseren elektronischen Bestellformularen hat
der Käufer jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben
zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern. Die
Überprüfungspflicht obliegt dem Käufer, besondere
Hinweise seitens des Verkäufers werden nicht
erteilt.
(3) Der Verkäufer erteilt dem Käufer keine
Informationen hinsichtlich der einzelnen technischen
Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen.
Ebenso wenig führt der Verkäufer sämtliche
einschlägigen Verhaltenskodizes auf, denen er sich
unterworfen hat.
(4) Die von dem Käufer aufgegebene Bestellung
(Vertragstext) wird bei dem Verkäufer 8 Wochen
gespeichert. Auf Wunsch des Käufers wird diesem ein
Ausdruck des Vertragstextes übermittelt. Hierfür
kann der Verkäufer eine Aufwendungspauschale von
5,00 Euro verlangen.
(5) Die vorstehenden Bedingungen gelten- mit
Ausnahme der Nr. 1- ausschließlich im B2B-commerce.
§15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen
Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder
anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.