WISSENSWERTES
ÜBER UNS
Wir helfen chronisch kranken, pflegebedürftigen oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen dabei, sich sowohl zu Hause als auch in Pflegeheimen gut umsorgt zu fühlen. Dazu bieten wir ein umfassendes Sortiment aus den Bereichen Rehabilitations- und Medizintechnik, Homecare, Sauerstoff und Orthopädie-Technik an.
Als breit aufgestellter Dienstleister im Gesundheitswesen arbeiten wir täglich sowohl mit den Patienten selbst, als auch mit Krankenhäusern, Krankenkassen, Ärzten, Angehörigen, Pflegeheimen und Pflegediensten eng zusammen. Dabei steht die optimale medizinische Versorgung der Patienten stets im Mittelpunkt!
UNSERE HISTORIE
STANDORTE
Medica Zentrale
Einheitsstraße 3
57076 Siegen
Tel. 0271 405760
Medicatechnik Esens-Moorweg
Dipl. Ing. Rainer Havemann
Am Benser Tief 1
26427 Esens-Moorweg
Tel. 04977 991010
Medicatechnik Herzberg
Dipl. Ing. Roland Weigel
Osteroder Str. 9
04916 Herzberg-Elster
Tel. 03535 3095
FRAGEN & ANTWORTEN
Welche Sauerstofftherapie ist die Richtige für mich?
Wenn Verdacht besteht, dass Sie nicht genug Sauerstoff im Blut haben, wird Ihr behandelnder Lungenfacharzt zuerst eine Blutgasanalyse durchführen. Hierfür wird ein Röhrchen Blut aus dem Ohrläppchen entnommen, um unter anderem den O2 und CO2-Partialdruck sowie O2-Sättigung zu prüfen. Damit kann die Atemfunktion beurteilt werden.
Stellt der Arzt eine respiratorische Insuffizienz fest, wird ggf. eine Sauerstofftherapie verordnet. Wie diese genau aussieht, hängt davon ab, wie viele Stunden pro Tag Sie Sauerstoff benötigen sowie Ihr Alter und Aktivitätsniveau. Wenn Sie ausschließlich zu Hause sind, reicht oft ein stationärer Sauerstoffkonzentrator aus. Sind Sie hingegen mehrere Stunden am Tag unterwegs und benötigen auch während der Zeit Sauerstoff, kann eine Versorgung mit Flüssigsauerstoff sinnvoll sein.
Sprechen Sie vor der Rezeptierung Ihre individuellen Bedürfnisse mit dem Arzt durch. Haben Sie das Rezept erhalten, übernehmen wir gern die Lieferung und Abwicklung mit Ihrem Kostenträger und unterstützen Sie dabei, das Hilfsmittel optimal zu platzieren und zu nutzen.
Was ist Dekubitus und welche Hilfen gibt es dafür?
Bettlägerige Menschen haben ein erhöhtes Risiko, aufgrund von mangelnder Umlagerung (sie liegen lange in der gleichen Position) Druckstellen und Druckgeschwüre zu bekommen. Diese Geschwüre nennt man Dekubitus. Sie können am ganzen Körper auftreten, je nachdem, welche Stelle am meisten belastet wird. Auch Rollstuhlfahrer mit z.B. Querschnittslähmung, die ganztägig im Rollstuhl sitzen, können Dekubitus am Gesäß entwickeln.
Zur Prophylaxe und Therapierung von Dekubitus gibt es diverse Lösungen. Weichlagerungsmatratzen bestehen aus weichem, mehrschichtigem Schaumstoff und verteilen das Gewicht, sodass Druckstellen vermieden werden. Wechseldruckmatratzen haben Kammern, die abwechselnd mit Luft aufgepumpt werden und so das Gewicht verlagern. Es gibt luft-, gel- und schaumstoffgefüllte Sitzkissen. (Siehe auch Antidekubitusmatratzen und Sitzkissen.) Für Dekubitusgefahr an Füßen und Fersen wurden auch luftgefüllte Fersenpolster entwickelt.
Wenn Sie ein Rezept für ein Dekubitushilfsmittel erhalten haben, wird unser Versorgungsmanager einen medizinischen Fragebogen mit Ihnen ausfüllen, indem Angaben zu Symptomen, Risikofaktoren und Allgemeinzustand festgehalten werden. Je nach Körpergewicht und Grad des Dekubitus bieten wir Ihrem Kostenträger dann verschiedene Modelle an. Nach Genehmigung durch die Kasse erhalten Sie das Hilfsmittel und eine ausführliche Einweisung.
Ist bereits ein Geschwür vorhanden, berät unser Homecare-Außendienst Sie außerdem gern über moderne Wundversorgung.
Welcher Rollator passt zu mir?
Rollatoren gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen (siehe auch Rollatoren). Unser Kundenservice wird im Beratungsgespräch ermitteln, welche Anforderungen Sie an den Rollator haben und Ihnen ein Modell vorschlagen. Folgende Fragestellungen können eine Richtung geben:
- Wo möchten Sie den Rollator benutzen? Es gibt Rollatoren speziell für den Innenraum oder für draußen.
- Sind Sie körperlich in der Lage, 10kg zu heben? Ein Standardrollator wiegt ca. 10kg und bei manchen Hindernissen (Bordsteinkante etc.) wird es notwendig sein, ihn anzuheben. Wenn das nicht geht, ist ein Leichtgewichtrollator zu empfehlen.
- Beträgt Ihr Körpergewicht mehr als 120kg? Es gibt XL-Rollatoren mit einem breiten Sitz und erhöhte Belastbarkeit.
- Haben Sie Arthritis? Rollatoren mit Unterarmauflagen können speziell verordnet werden.
- Soll der Rollator besonderes Zubehör, wie z.B. einen Rückengurt oder einen gepolsterten Sitz haben?
- Fahren Sie gern über unebenem Boden? Da wären große Räder, evtl. mit Luftbereifung, von Vorteil.
- Legen Sie wert auf ein schönes Design? Es verschiedene Modelle aus unterschiedlichem Material.
Selbstverständlich können Sie auch vorab ein Modell bei uns im Sanitätshaus oder im Zuge einer Wohnumfeld-Beratung testen.
Was könnte mir eine Wohnumfeld-Beratung bringen?
Bei einer Wohnumfeld-Beratung kommt unser Fachberater zu Ihnen nach Hause, um die häuslichen Begebenheiten zu prüfen. Er berät Sie dann über Hilfsmittel, die Ihren Alltag erleichtern könnten und zeigt Ihnen, wie Sie den optimalen Nutzen aus vorhandenen Hilfsmitteln holen. Sie haben die Möglichkeit, Fragestellungen in Verbindung mit der Pflege direkt am Ort des Geschehens durchzusprechen und erhalten sofort Unterstützung.
Beispiele für Situationen, in denen eine Wohnumfeld-Beratung hilfreich ist:
- Aufgrund der beengten Verhältnisse im Bad ist die Pflege erschwert.
- Sie müssen eine Treppe mit dem Rollstuhl überwinden.
- Sie fahren Ihre Liebsten gern im Rollstuhl spazieren, wohnen aber in bergigem Gelände und müssen schwer schieben.
- Es ist kompliziert, zwischen Bett, Rollstuhl und Toilette zu manövrieren, weil der Pflegebedürftige nicht lange stehen kann und Sie nicht die Kraft haben, ihn zu heben.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und sichern Sie die beste Versorgung für sich und Ihre Familie!
Jetzt hier eine Wohnumfeld-Beratung beantragen!
Wie beantrage ich einen Pflegegrad und Pflegehilfsmittel?
Ein plötzliches Ereignis oder fortschreitende Krankheit bzw. Alter können dazu führen, dass jemand auf einmal pflegebedürftig wird. Nach einem Krankenhausaufenthalt ist man nicht mehr in der Lage, sein Leben zu Hause wie bisher fortzusetzen. Es ist Hilfe von außen notwendig, um den Alltag zu bewältigen.
Voraussetzung für die Übernahme von Pflegedienstleistungen und Pflegehilfsmitteln durch die Krankenkasse ist ein Pflegegrad. Ein Pflegegrad sagt aus, wie schwer die Behinderung ist und welche Leistungen übernommen werden. Diesen beantragen Sie über Ihre Pflegekasse: entweder rufen Sie dort an und lassen sich ein Antragsformular zuschicken, oder sie schreiben formlos die Pflegekasse an, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchten. In jedem Fall wird die Kasse einen Gutachter beauftragen, der Sie dann besucht und die häusliche Situation prüft. Das Pflegegutachten bildet dann die Basis der Entscheidung für die Pflegekasse.
Mehr dazu erfahren Sie auf Pflege.de (extern)
Ist der Pflegegrad erst einmal vorhanden, dann können Sie sich vom behandelnden Arzt Pflegehilfsmittel rezeptieren lassen. Diese beantragen wir gern für Sie bei der Kasse.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Zuzahlung, Eigenanteil und wirtschaftlicher Aufzahlung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die folgenden gesetzlichen Zuzahlungen leisten:
•Hilfsmittel: 10 % des Abgabepreises, minimal 5 €, maximal 10 € (Ausnahme 25 € Pflegekasse)
•Verbrauchs-Hilfsmittel (z.B. Inkontinenzhilfen): 10 % des Abgabepreises, kein minimal Betrag, maximal 10 €
Es ist möglich, Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse zu beantragen, wenn Ihre Zuzahlungen 2 % des Bruttoeinkommens aller im Haushalt lebenden Personen übersteigen (bei chronisch Kranken 1 %).
Der Eigenanteil ist ein Betrag, den Kostenträger bei manchen medizinischen Hilfsmitteln erheben, für die es ein vergleichbares, nicht-medizinisches Alltagsprodukt gibt. Er entspricht dem Wert des Alltagsproduktes. Beispielsweise erhält ein Kind einen speziellen Rehabuggy. Die Familie muss den Teil der Kosten selbst tragen, die sie sonst für einen Standard-Kinderwagen ohnehin ausgegeben hätte, wäre das Kind nicht behindert.
Bei wirtschaftlicher Aufzahlung hingegen handelt es sich um eine freiwillige Leistung, um ein höherwertiges Produkt zu erhalten als das, was der Kostenträger übernimmt. In ihren Verträgen mit den Sanitätshäusern legen die Kassen fest, zu welchem Preis ein Hilfsmittel geliefert wird und welche Standards dieses Hilfsmittel erfüllen muss. Im Rahmen dieser Versorgungsstandards werden sogenannte Standard-Hilfsmittel angeboten, die aber nicht zwingend dem Wunsch des Patienten entsprechen. Möchte man über die Standardversorgung hinaus ein besonderes Modell, Farbe oder eine bessere Qualität haben, die nicht medizinisch notwendig ist, dann zahlt man einfach die Differenz.
Ist das gelieferte Hilfsmittel mein Eigentum?
Das kommt darauf an, wie das Hilfsmittel vertraglich zwischen uns und Ihrem Kostenträger geregelt ist. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sowie viele Hilfsmittel mit geringem Wert werden von der Kasse bezahlt und gehen in Ihr Eigentum über. Für höherwertige Hilfsmittel gibt es zwei verschiedene Wege: eine Fallpauschale oder einen Kauf bzw. Wiedereinsatz.
Fallpauschale bedeutet, dass der Kostenträger das Hilfsmittel von uns „mietet“ und wir es Ihnen für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung stellen. Hierfür zahlt der Kostenträger eine Pauschale. Während dieses Zeitraums können Sie das Hilfsmittel nutzen und es wird durch uns kostenfrei repariert und gewartet (ausgenommen Eigenverschulden, Diebstahl etc.). Das Hilfsmittel bleibt unser Eigentum und wird von Ihnen wieder zurückgegeben, wenn Sie es nicht mehr benötigen.
Westfalen Medical GmbH
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